Viele Pflegedienste investieren zögerlich in IT — oft aus dem Glauben heraus, dass die Kosten schlicht nicht tragbar seien. Dabei gibt es öffentliche Fördermittel, die gezielt für die Digitalisierung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen bereitstehen. Das Problem: Die Mittel werden selten abgerufen, weil kaum jemand weiß, dass es sie gibt. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Programme für Brandenburg 2026 — inklusive aktueller TI-Erstattungspauschale, der KIM-Pflichtumstellung und konkreten Antragswegen.
§ 8 Abs. 8 SGB XI: Bis zu 12.000 Euro für IT-Investitionen
Seit 2019 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Grundlage zur Förderung der Digitalisierung in der Pflege: § 8 Absatz 8 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Die Regelung erlaubt es zugelassenen ambulanten und stationären Pflegediensten, einmalig Zuschüsse für Maßnahmen zur Einführung digitaler Technik zu beantragen. Pro Antrag können bis zu 12.000 Euro je Standort gewährt werden, wobei der Eigenanteil in der Regel 40 % beträgt.
Was wird konkret gefördert?
Förderfähig sind Anschaffungen und Implementierungskosten für digitale Anwendungen, die die Pflege- und Betreuungsqualität verbessern oder administrative Prozesse erleichtern. Dazu zählen unter anderem: digitale Dokumentationssysteme für die Pflegeplanung und -dokumentation, Kommunikationstechnologie zur Vernetzung von Pflegekräften, Hard- und Software für die Tourenplanung, datenschutzkonforme Cloud-Infrastruktur sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit, soweit sie den Schutz von Pflegedaten gewährleisten. Unser Team berät Sie konkret, welche Ihrer geplanten IT-Vorhaben unter die förderfähigen Kategorien fallen.
TI-Erstattungspauschale 2026 und die KIM-Pflicht
Für ambulante Pflegedienste, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, gibt es eine separate Erstattungsregelung. Die TI-Erstattungspauschale wurde für 2026 um 2,8 % gegenüber dem Vorjahr angehoben — ein klares Signal, dass der Gesetzgeber die TI-Anbindung weiter vorantreiben will.
Achtung: KIM v1.0 ist abgelaufen
Ein kritischer Hinweis, der viele Pflegedienste überrascht: KIM Version 1.0 (Kommunikation im Medizinwesen) ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr unterstützt. Ab sofort ist ausschließlich KIM v1.1 zulässig. Wer noch auf der alten Version betreibt, riskiert eine erhebliche finanzielle Einbuße: Die TI-Erstattungspauschale wird um 50 % gekürzt, wenn ein Pflegedienst nicht mit einer aktuellen und unterstützten KIM-Version arbeitet. Eine sofortige Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihres KIM-Clients ist daher dringend empfohlen. Wir unterstützen Sie beim Upgrade und der TI-Konfiguration.
Welche TI-Komponenten werden gefördert?
Im Rahmen der TI-Erstattung und weiterer Förderprogramme können folgende Hardware- und Softwarekomponenten finanziert werden:
- Konnektor: Das zentrale Gerät für den verschlüsselten Datenaustausch über die TI. Neuanschaffung und Austausch von Konnektoren sind förderfähig.
- Kartenterminal (eHealth-Kartenterminal): Für das Einlesen der Gesundheitskarten und Heilberufsausweise. Mobile und stationäre Terminals werden gefördert.
- SMC-B (Institutionskarte): Die Smartcard, die Ihren Pflegedienst in der TI identifiziert. Erstbeschaffung und Erneuerung sind erstattungsfähig.
- eHBA (Heilberufsausweis): Der persönliche elektronische Ausweis für Pflegefachkräfte, Ärzte und andere Heilberufsangehörige im TI-Verbund.
BIG Digital Brandenburg: Landesprogramm für KMU
Neben dem bundesweiten SGB-XI-Programm gibt es in Brandenburg das Programm BIG Digital (Brandenburger Investitionsbank — Digital), das vom Land Brandenburg und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird. Pflegedienste, die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft sind, können hiervon profitieren.
BIG Digital fördert digitale Transformationsprojekte mit Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten — bis zu einem Projektwert von 200.000 Euro. Förderfähig sind Investitionen in digitale Infrastruktur, IT-Sicherheitsmaßnahmen, Beratungsleistungen zur Digitalisierungsstrategie und die Implementierung von Branchensoftware. Anträge werden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht.
Digital Jetzt (Bund): Förderung für KMU
Das Bundesförderprogramm „Digital Jetzt — Investitionsförderung für KMU" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die in digitale Technologien und in die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden investieren wollen. Pflegedienste können Förderbeträge zwischen 17.000 und 50.000 Euro erhalten — abhängig von Unternehmensgröße und Investitionsvolumen. Wichtig: Die Beantragung erfolgt vor Projektbeginn über das Online-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Da Mittel begrenzt sind, lohnt eine frühzeitige Antragstellung.
Antragsprozess Schritt für Schritt
Gerade beim SGB-XI-Antrag über das GKV-Antragsportal scheitern viele Pflegedienste an formalen Hürden. Der folgende Ablauf gibt Ihnen Sicherheit:
- Kostenloses Nutzerkonto im GKV-Antragsportal anlegen: Registrieren Sie sich auf dem offiziellen Portal der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Halten Sie Ihre Institutionskennzeichen (IK) und Betriebsnummer bereit.
- Selbsterklärung zu TI-Anschluss und KIM einreichen: Sie bestätigen, dass Ihr Pflegedienst an die Telematikinfrastruktur angebunden ist und die aktuelle KIM-Version (v1.1) nutzt. Abweichungen führen zu Kürzungen oder Ablehnung.
- Schriftliche Bestätigung des IT-Dienstleisters hochladen: Ihr IT-Dienstleister muss bestätigen, welche Komponenten installiert sind und dass diese den aktuellen Anforderungen entsprechen. Wir stellen Ihnen diese Bestätigung als Fürstmann.IT-Kunde auf Anfrage zur Verfügung.
- Projektbeschreibung und Kostenaufstellung einreichen: Beschreiben Sie das Vorhaben, nennen Sie konkrete Ziele und legen Sie Vergleichsangebote bei (mindestens zwei).
- Bewilligung abwarten, dann umsetzen: Starten Sie die Maßnahme erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids — nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen.
- Verwendungsnachweis einreichen: Dokumentieren Sie alle Ausgaben mit Belegen und reichen Sie den Nachweis fristgerecht ein. Erst dann wird die Fördersumme ausgezahlt.
Digital Jetzt (Bund): Bundesweite Investitionsförderung für KMU
Das Bundesförderprogramm „Digital Jetzt — Investitionsförderung für KMU“ ergänzt die Landesförderung und richtet sich an Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitenden. Pflegedienste können Förderbeiträge zwischen 17.000 und 50.000 Euro erhalten — abhängig von Unternehmensgröße und Investitionsvolumen. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Mitarbeitenden für den Einsatz digitaler Anwendungen.
Wichtig: Die Beantragung muss vor Projektbeginn erfolgen — rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Da Mittel begrenzt sind, lohnt eine frühzeitige Antragstellung. Das Programm wird über ein Online-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abgewickelt.
Kombinationsmöglichkeiten: Mehrere Programme gleichzeitig nutzen
Eine häufig übersehene Möglichkeit: Verschiedene Förderprogramme können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden. So können Pflegedienste beispielsweise für IT-Sicherheitsmaßnahmen gleichzeitig den SGB-XI-Zuschuss und die BIG-Digital-Förderung in Anspruch nehmen — sofern keine Doppelförderung identischer Kosten entsteht. Voraussetzung ist eine saubere Kostenabgrenzung im Antrag.
Wir empfehlen, bei der Antragsvorbereitung konkret zu prüfen, welche Förderquoten für welche Kostenbestandteile gelten. Die richtige Zuordnung kann den Eigenanteil spürbar senken und mehr Spielraum für weitere IT-Investitionen schaffen.
Typische Fehler bei Förderanträgen
Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: fehlende oder veraltete KIM-Selbsterklärung, fehlende Projektbeschreibung, unvollständige Angebotsunterlagen, zu späte Antragstellung (nach Projektbeginn) sowie nicht förderfähige Kostenbestandteile wie laufende Lizenzgebühren statt einmaliger Investitionen. Mit einer strukturierten Vorbereitung und dem richtigen IT-Partner lassen sich diese Fehler vollständig vermeiden.
Fristen und Budgets 2026: Jetzt handeln, nicht warten
Förderprogramme haben Laufzeiten und Budgets. Gerade BIG Digital Brandenburg und Digital Jetzt werden regelmäßig überzeichnet — wer zu spät einreicht, erhält einen Bescheid über unzureichende Mittel. Für das Programmjahr 2026 empfehlen wir, Anträge bis spätestens Ende September einzureichen, um sicher von den verfügbaren Mitteln zu profitieren.
Die TI-Erstattungspauschale hingegen ist nicht budgetbegrenzt — sie steht jedem TI-angebundenen Pflegedienst zu, der die Voraussetzungen erfüllt (aktuelle KIM-Version v1.1, nachgewiesene TI-Komponenten). Hier gilt: je früher beantragt, desto früher fließt die Erstattung. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob Ihr Pflegedienst neben dem SGB-XI-Antrag auch den Rechtsanspruch auf Erstattung von TI-Betriebskosten nach der Telematikinfrastruktur-Betreiberverordnung (TI-BV) geltend gemacht hat — viele Pflegedienste lassen diesen Anspruch jährlich ungenutzt verfallen.
Wie Fürstmann.IT Sie unterstützt
Wir kennen die Fördermöglichkeiten für Pflegedienste in Brandenburg aus der Praxis. Wir helfen bei der Bedarfsanalyse, erstellen die technische Projektbeschreibung für den Förderantrag, stellen fördergerechte Angebote für die notwendigen IT-Maßnahmen aus und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess. Unsere Kunden in der IT-Betreuung für Pflegedienste haben so bereits erfolgreich IT-Investitionen gefördert bekommen — für Dokumentationssoftware, Netzwerkinfrastruktur, TI-Komponenten und IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Die Fördermittel stehen bereit. Nutzen Sie sie, bevor das Programmjahr 2026 endet — und stellen Sie sicher, dass Ihr KIM-Client auf Version 1.1 aktualisiert ist, um keine Kürzungen bei der TI-Erstattung zu riskieren. Sprechen Sie uns an: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderprogramme für Ihren Pflegedienst in Frage kommen und übernehmen auf Wunsch die gesamte Antragsvorbereitung.