Viele Pflegedienste investieren zögerlich in IT — oft aus dem Glauben heraus, dass die Kosten schlicht nicht tragbar seien. Dabei gibt es öffentliche Fördermittel, die gezielt für die Digitalisierung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen bereitstehen. Das Problem: Die Mittel werden selten abgerufen, weil kaum jemand weiß, dass es sie gibt. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Programme für Brandenburg — und wie Sie die Förderung konkret beantragen.

§ 8 Abs. 8 SGB XI: Der unterschätzte Digitalisierungsbooster

Seit 2019 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Grundlage zur Förderung der Digitalisierung in der Pflege: § 8 Absatz 8 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Die Regelung erlaubt es zugelassenen ambulanten und stationären Pflegediensten, einmalig Zuschüsse für Maßnahmen zur Einführung digitaler Technik zu beantragen.

Was wird konkret gefördert?

Förderfähig sind Anschaffungen und Implementierungskosten für digitale Anwendungen, die die Pflege- und Betreuungsqualität verbessern oder administrative Prozesse erleichtern. Dazu zählen unter anderem: digitale Dokumentationssysteme für die Pflegeplanung und -dokumentation, Kommunikationstechnologie zur Vernetzung von Pflegekräften, Hard- und Software für die Tourenplanung, Datenschutzkonforme Cloud-Infrastruktur sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit, soweit sie den Schutz von Pflegedaten gewährleisten.

Wie hoch ist die Förderung?

Ambulante Pflegedienste können bis zu 12.000 Euro pro Antrag erhalten, stationäre Einrichtungen bis zu 12.000 Euro je Standort. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 40 % — das bedeutet: Bei einem Förderbetrag von 12.000 Euro tragen Sie als Einrichtung rund 4.800 Euro selbst. Der Antrag läuft über die Pflegekassen, die in Ihrer Region tätig sind. In Brandenburg sind das neben der AOK Nordost unter anderem die Techniker Krankenkasse und weitere gesetzliche Krankenkassen.

BIG-Digital Brandenburg: Landesprogramm für KMU

Neben dem bundesweiten SGB-XI-Programm gibt es in Brandenburg das Programm BIG-Digital (Brandenburger Investitionsbank — Digital), das vom Land Brandenburg und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird. Pflegedienste, die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft sind, können hiervon profitieren.

BIG-Digital fördert digitale Transformationsprojekte mit Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten — bis zu einem Projektwert von 200.000 Euro. Förderfähig sind Investitionen in digitale Infrastruktur, IT-Sicherheitsmaßnahmen, Beratungsleistungen zur Digitalisierungsstrategie und die Implementierung von Branchensoftware. Anträge werden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung

Schritt 1: Bedarfsanalyse und Projektdefinition

Definieren Sie klar, was Sie digitalisieren möchten und welchen Nutzen die Maßnahme für Ihre Pflegeeinrichtung hat. Dokumentieren Sie den Status quo und beschreiben Sie den angestrebten Zielzustand. Ohne ein klares Projektziel werden Förderanträge erfahrungsgemäß abgelehnt.

Schritt 2: Angebote einholen

Holen Sie mindestens zwei bis drei vergleichbare Angebote von IT-Dienstleistern ein. Diese Angebote sind Pflichtbestandteil des Förderantrags. Achten Sie darauf, dass die Angebote die förderfähigen Leistungen klar ausweisen und Implementierungskosten von Lizenzgebühren trennen.

Schritt 3: Antragstellung (SGB XI)

Reichen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse ein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — nachträgliche Förderungen sind nicht möglich. Nutzen Sie die Formulare der Pflegekasse und legen Sie Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Angebote bei.

Schritt 4: Bewilligung abwarten und umsetzen

Nach Eingang des Bewilligungsbescheids können Sie mit der Umsetzung beginnen. Dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig — bei einer Prüfung müssen Sie nachweisen, dass die Mittel zweckentsprechend eingesetzt wurden.

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis mit allen Belegen bei der Pflegekasse ein. Erst dann wird die Fördersumme ausgezahlt.

Typische Fehler bei Förderanträgen

Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: fehlende Projektbeschreibung, unvollständige Angebotsunterlagen, zu späte Antragstellung (nach Projektbeginn), nicht förderfähige Kostenbestandteile (etwa laufende Betriebskosten statt Investitionen) sowie mangelnde Nachvollziehbarkeit des Nutzens für die Pflegequalität. Mit einer strukturierten Vorbereitung lassen sich diese Fehler vermeiden.

Wie Fürstmann.IT Sie unterstützt

Wir kennen die Fördermöglichkeiten für Pflegedienste in Brandenburg aus der Praxis. Wir helfen bei der Bedarfsanalyse, erstellen die technische Projektbeschreibung für den Förderantrag, stellen fördergerechte Angebote für die notwendigen IT-Maßnahmen aus und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess. Unsere Kunden in der IT-Betreuung für Pflegedienste haben so bereits erfolgreich IT-Investitionen gefördert bekommen — für Dokumentationssoftware, Netzwerkinfrastruktur und IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Die Fördermittel stehen bereit. Nutzen Sie sie, bevor das Programmjahr 2026 endet.

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