Seit dem 1. Juli 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Was für Arztpraxen und Krankenhäuser bereits etablierte Praxis ist, bedeutet für viele Pflegedienste noch immer organisatorischen und technischen Handlungsbedarf. Hinzu kommt: Mit dem Jahreswechsel 2026 ist KIM v1.0 endgültig abgelaufen, und der TI-Messenger (TIM) gewinnt an Bedeutung. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über den aktuellen Stand und zeigt, was Pflegedienste jetzt konkret tun müssen.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschlossene, hochsichere Kommunikationsnetz des deutschen Gesundheitswesens. Betrieben von der gematik GmbH, verbindet sie Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und andere Leistungserbringer miteinander. Ziel ist der sichere, standardisierte Austausch medizinischer Daten — von der elektronischen Patientenakte (ePA) über elektronische Arztbriefe bis hin zur sicheren Kommunikation über KIM.
Für Pflegedienste ist der TI-Anschluss keine freiwillige Option mehr, sondern gesetzliche Pflicht nach § 371 SGB V. Die Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2025, und die Kranken- und Pflegekassen können bei Nichtanschluss Abzüge von der TI-Erstattungspauschale vornehmen. Wer noch nicht angeschlossen ist, sollte dies unverzüglich nachholen.
Pflichtkomponenten für den TI-Anschluss
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur setzt vier Kernkomponenten voraus:
Konnektor
Der Konnektor ist das zentrale Verbindungsgerät zwischen dem lokalen Netzwerk der Pflegeeinrichtung und der TI. Er verschlüsselt die Kommunikation und stellt sicher, dass ausschließlich autorisierte Geräte und Personen Zugriff auf das TI-Netz erhalten. Konnektoren werden von zugelassenen Herstellern (z. B. secunet, RISE) bereitgestellt und müssen regelmäßig aktualisiert werden.
Kartenterminal (eHealth-Kartenterminal)
Das Kartenterminal liest die für die TI erforderlichen Chipkarten aus. Es wird in der Einrichtung installiert und ist für die Nutzung der SMC-B und des eHBA notwendig. Mobile Kartenterminals ermöglichen die Nutzung auch im ambulanten Bereich.
SMC-B (Institutionsausweis)
Die SMC-B ist der elektronische Institutionsausweis der Pflegeeinrichtung. Sie identifiziert die Einrichtung eindeutig im TI-Netz und ist Voraussetzung für die Nutzung aller TI-Dienste. Die SMC-B wird bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (z. B. D-Trust) beantragt und hat eine begrenzte Laufzeit — eine rechtzeitige Verlängerung ist zu planen.
eHBA (Elektronischer Heilberufsausweis)
Der eHBA ist der persönliche Ausweis für Pflegefachkräfte. Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Pflegefachkräfte mit staatlich anerkannter Ausbildung (Pflegefachmann/-frau, Altenpfleger/in) sind antragsberechtigt. Zuständig für die Ausgabe in Brandenburg ist die Pflegekammer, sofern vorhanden, sonst die zuständige Landesbehörde.
KIM — Kommunikation im Medizinwesen
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur. Er ermöglicht den Austausch sensibler medizinischer Dokumente — Arztbriefe, Pflegeüberleitung, Befunde — verschlüsselt und nachweisbar über die TI. KIM ersetzt damit schrittweise das Fax im Gesundheitswesen, das als unsicher und rechtlich problematisch gilt.
KIM v1.0 ist abgelaufen — v1.1 ist Pflicht
Ein kritischer Hinweis für alle Pflegedienste, die KIM bereits nutzen: KIM v1.0 wird seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr unterstützt. Alle Pflegeeinrichtungen müssen auf KIM v1.1 migriert haben. KIM v1.1 bringt verbesserte Funktionen, insbesondere für den sektorenübergreifenden Austausch großer Dateien (bis 500 MB) und eine erweiterte Adressverwaltung. Wer noch KIM v1.0 betreibt, riskiert Kommunikationsausfälle und den Verlust der TI-Erstattungspauschale.
Faxverbot und KIM als Nachfolger
Das Faxverbot im Gesundheitswesen kommt schrittweise — KIM ist der vorgesehene Ersatz. Für die Pflege-Arzt-Kommunikation, für Krankenhauseinweisungen und für die Pflegeüberleitungsdokumentation wird KIM zur Pflichtschnittstelle. Pflegedienste, die ihre KIM-Nutzung noch nicht aktiv in den Alltag integriert haben, sollten dies jetzt nachholen — nicht nur wegen der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch weil Partner auf Arzt- und Krankenhausseite zunehmend keine Faxe mehr akzeptieren.
Auswirkungen auf die TI-Erstattungspauschale
Die TI-Erstattungspauschale wird um 50 % gekürzt, wenn KIM nicht aktiv genutzt wird. Das bedeutet: Ein bloßer TI-Anschluss ohne tatsächliche KIM-Nutzung reicht nicht aus, um die volle Pauschale zu erhalten. Die Nachweisführung erfolgt über das GKV-Antragsportal, in dem aktive KIM-Kommunikation dokumentiert werden muss.
TI-Messenger (TIM) — sektorenübergreifende Kommunikation
Der TI-Messenger (TIM) ist ein sicherer Instant-Messaging-Dienst auf Basis des offenen Matrix-Protokolls. Er ermöglicht die Echtzeit-Kommunikation zwischen allen TI-Teilnehmern — Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Pflegediensten — über Sektorgrenzen hinweg.
Für Pflegedienste ist TIM derzeit freiwillig, jedoch dringend empfohlen. Die schnelle, dokumentierte Kommunikation mit behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken verbessert die Versorgungsqualität und reduziert den Aufwand für telefonische Rückfragen erheblich. Die gematik treibt die TIM-Einführung aktiv voran: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zum ersten Quartal 2026 ein verpflichtendes Feld für die TIM-Adresse in der Abrechnungsdatei eingeführt — ein deutliches Signal, dass TIM mittelfristig verbindlich wird.
Für die Einrichtung von TIM benötigen Pflegedienste einen TIM-fähigen Client, der über ihren TI-Anbieter bereitgestellt wird. Die TIM-Adresse wird automatisch im Verzeichnisdienst der TI (VZD) veröffentlicht und ist für alle TI-Teilnehmer auffindbar.
ePA-Zugriff für Pflegefachkräfte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt. Pflegefachkräfte sind im Sozialgesetzbuch V (§ 341 SGB V) explizit als zugriffsberechtigte Berufsgruppe genannt. Mit ihrem eHBA können sie — nach Einwilligung des Patienten — auf die für die Pflege relevanten Bereiche der ePA zugreifen: Medikationspläne, Arztbriefe, Befunde, Pflegedokumentation.
Der ePA-Zugriff verbessert die Versorgungsqualität erheblich: Pflegefachkräfte sehen aktuelle Medikationspläne, ohne auf den nächsten Arztbesuch warten zu müssen, und können eigene Pflegedokumentationen in die ePA einpflegen. Voraussetzung ist ein gültiger eHBA und die Einbindung einer ePA-fähigen Software in den Pflegeprozess.
Seit dem 1. April 2025 ist auch die vollelektronische Abrechnung nach § 105 SGB XI möglich — ein weiterer Schritt in Richtung vollständig digitaler Verwaltungsprozesse in der Pflege, der die Telematikinfrastruktur als Rückgrat nutzt.
TI-Erstattungspauschale 2026
Die TI-Erstattungspauschale gleicht Pflegeeinrichtungen die Kosten für den TI-Betrieb aus. Für 2026 gilt:
- +2,8 % gegenüber dem Vorjahr — die Pauschale wurde angepasst, um gestiegene Betriebskosten für Konnektor, Kartenterminal und SMC-B abzubilden.
- Voraussetzung: Aktiver TI-Anschluss und nachgewiesene Nutzung von KIM v1.1.
- Antragsprozess: Die Beantragung erfolgt über das GKV-Antragsportal. Einzureichen sind Nachweis des TI-Anschlusses (Installationsbestätigung des TI-Anbieters), Nachweis der KIM-Nutzung und aktuell gültige SMC-B.
Pflegedienste, die die Pauschale bislang nicht beantragt haben oder deren Antrag mangels KIM-Nutzungsnachweis abgelehnt wurde, sollten die Voraussetzungen jetzt schaffen und einen erneuten Antrag stellen. Die Pauschale deckt in vielen Fällen einen erheblichen Teil der laufenden TI-Betriebskosten.
Praktische Umsetzung: Was Pflegedienste jetzt tun müssen
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Handlungsfelder je nach aktuellem Stand:
Noch nicht an die TI angeschlossen
Wählen Sie einen zugelassenen TI-Anbieter (z. B. Arvato Systems, T-Systems, medisign), beauftragen Sie die Installation von Konnektor und Kartenterminal, beantragen Sie SMC-B und eHBA und richten Sie einen KIM-Account in Version 1.1 ein. Die Einrichtung dauert in der Regel vier bis acht Wochen — planen Sie ausreichend Zeit ein.
Angeschlossen, aber noch auf KIM v1.0
Sprechen Sie Ihren TI-Anbieter auf das Upgrade auf KIM v1.1 an. Das Update erfolgt in der Regel per Fernwartung und erfordert keine neue Hardware. Prüfen Sie anschließend, ob Ihre Pflegesoftware das neue KIM-Format unterstützt, und testen Sie die Kommunikation mit Partnern.
TI aktiv, KIM v1.1 in Betrieb
Prüfen Sie, ob die aktive KIM-Nutzung im GKV-Antragsportal korrekt dokumentiert ist. Evaluieren Sie die Einführung des TI-Messengers und informieren Sie sich über die Anforderungen für den eHBA Ihrer Pflegefachkräfte, um ePA-Zugriffe zu ermöglichen.
Wie Fürstmann.IT unterstützt
Fürstmann.IT übernimmt für Pflegedienste in Brandenburg die gesamte technische Seite der TI-Einbindung. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit zugelassenen TI-Anbietern, begleiten die Installation vor Ort, unterstützen beim KIM-v1.1-Upgrade und helfen bei der Einrichtung des TI-Messengers. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass Ihre TI-Komponenten nahtlos in Ihre bestehende IT-Infrastruktur für Pflegedienste integriert werden.
Fragen rund um Datenschutz und DSGVO-Konformität im TI-Betrieb — etwa zur Verarbeitung von Patientendaten über KIM oder zur ePA-Zugriffssteuerung — beantworten wir ebenfalls. Unser Ziel ist eine TI-Lösung, die technisch einwandfrei läuft, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und im Pflegealltag wirklich nutzbar ist.
Die Telematikinfrastruktur ist kein optionales Digitalisierungsprojekt — sie ist die gesetzlich vorgeschriebene Kommunikationsinfrastruktur der Pflege. Wer die aktuellen Anforderungen kennt und umsetzt, ist nicht nur compliant, sondern profitiert auch von effizienteren Abläufen und einer besseren Versorgungsqualität.
Häufige Fragen von Pflegediensten zur TI
Wir sind ein kleiner ambulanter Pflegedienst mit drei Mitarbeitenden — müssen wir auch an die TI? Ja. Die TI-Anschlusspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach SGB XI. Ausnahmen gibt es nicht.
Können wir weiter per Fax kommunizieren? Derzeit noch ja, aber die Frist für das schrittweise Faxverbot im Gesundheitswesen rückt näher. Partner wie Arztpraxen und Krankenhäuser stellen zunehmend auf KIM um — wer noch kein KIM nutzt, riskiert, wichtige Informationen nicht mehr zu erhalten oder Verzögerungen in der Kommunikation hinnehmen zu müssen.
Was passiert, wenn wir die TI-Erstattungspauschale nicht beantragen? Die Pauschale wird nicht automatisch ausgezahlt — sie muss aktiv über das GKV-Antragsportal beantragt werden. Verschieben Sie den Antrag, verlieren Sie keine Anträge dauerhaft, aber monatliche Pauschalen können rückwirkend nur in bestimmten Zeitfenstern geltend gemacht werden. Sprechen Sie Ihren GKV-Ansprechpartner auf die genauen Antragszeiträume an.